Argumente die für und gegen die Legende des Jagdschlösschens von König Georg V. von Hannover in Romkerhall sprechen:

 

1. Argumente für die Echtheit der Geschichte

a) König Georg ließ viele Dinge nach Königin Marie benennen (siehe Wikipedia: "Marie von Sachsen-Altenburg". Hier heißt es:

Am 14. April 1857, dem 39sten Geburtstag seiner Frau, schenkte Georg V. seiner Frau einen Berg bei Nordstemmen. Er verfügte, "dass dieser Berg hierfüro den Namen Marienberg führe und dass auf diesem Platze für Ihre Majestät die Königin eine Burg, genannt Marienburg, zum Sommersitz erbaut werde".
„Nach Marie sind der Marienberg und das Schloss Marienburg in Pattensen bei Hannover benannt, das König Georg V. ihr 1857 zum Geburtstag schenkte und bis 1867 für sie erbauen ließ. Das Schloss sah sie nach ihrer Abreise ins Exil nie wieder.

Sie ist Namenspatronin des Marienhospitals Osnabrück, das sie zur Gründung 1859 und darüber hinaus finanziell unterstützte. Zusammen mit ihrem Ehemann war sie Namensgeberin der heutigen Stadt Georgsmarienhütte bei Osnabrück.

Auch das 1856 gegründete Hüttenwerk Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenverein in Georgsmarienhütte ist nach ihr und ihrem Ehemann benannt.“

Auch der Kletterfelsen „Marienwand“  - unweit entfernt vom Anwesen in Romkerhall – trägt ihren Namen.
Dies könnte darauf hindeuten, dass Königin Marie auch das Jagdschlösschen in Romkerhall als Geschenk erhielt.

b) Auch die im Briefwechsel zwischen Königin Marie mit König Georg gemachte Aussage „… wie schön waren unsere Spaziergänge im Okertal an unserem geliebten Wasserfall…“ spricht für die Geschichte. Zumindest beweist sie, dass König Georg und Marie am Romkerhaller Wasserfall spazieren gingen.

c). Es konnte erwiesen werden, dass Gastwirt Lüer der erste Besitzer des Anwesens war. Er war aber nicht Eigentümer. Der Eigentümer und Geldgeber konnte noch nicht recherchiert werden,  so dass man bisher nicht widerlegen konnte, dass Königin Marie das Anwesen von ihrem Gatten als Geschenk erhalten hatte und diese Eigentumsverhältnisse vergessen wurden, als Königin Marie ihrem Gatten 1867 ins österreichische Exil folgte. Möglicher Weise übertrug Königin Marie das Anwesen ihrem Verwalter Lüer, der es dann Ende des 19. Jahrhunderts einer Familie Hülsch übergab. Dazugibt es erste Grundbucheintragungen.

d) Der künstlich angelegte Wasserfall befindet sich genau gegenüber der Eingangstür des Jagdschlösschens. Hätte man den Wasserfall nur für touristische Zwecke angelegt, hätte man den Verlauf sicherlich etwas mehr nach rechts verschoben, um einen optimalen Blick von der Gaststätte auf den Wasserfall zu haben.

e) Gemeindefreie Gebiete sind i.d.R. in öffentlicher Hand und unbewohnt. Es gibt keine hinreichende Erklärung dafür, wie es dazu kam. dass sich Romkerhall heute in Privatbesitz befindet und bewohnt ist.

 

2.) Argumente für die Legende

Der Grund und Boden von Romkerhall gehörte damals zum Staatsforst und wurde vom herzoglich-braunschweigischen Oberforstamt Harzburg aus verwaltet. Es wurden noch keine Unterlagen gefunden, die ein Abkommen zwischen König Georg V. von Hannover und dem Herzog von Braunschweig belegen.